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Reiseinformationen für Reisen mit dem ERD

Allgemeine Reiseinformationen

Altersgrenzen

Voraussetzung für die Teilnahme an Freizeiten ab 16 ist das vollendete 16. Lebensjahr (Alter 16), bei Reisen für Erwachsene das vollendete 18. Lebensjahr (Alter 18) am ersten Reisetag. Wir überprüfen bei der Abfahrt die Ausweise und müssen ggf. Teilnehmer zurückweisen.

Drogenverbot

Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Mitnahme von Drogen aller Art, sowie Aufputschmitteln bei unseren Reisen strengstens untersagt ist. Für die daraus entstehenden Folgen haften ausschließlich die Teilnehmer und deren Eltern. Der Reiseleiter ist berechtigt, den Teilnehmer bei Zuwiderhandlung jederzeit von der Reise auszuschließen.

Mindestanzahl Teilnehmer

Qualität steht bei uns an erster Stelle. Gleichzeitig möchten wir Ihnen Gruppenreisen zu erschwinglichen Preisen anbieten. Dies funktioniert nur, wenn sich für jede Reise eine bestimmte Anzahl an Interessenten meldet., d.h. die bei den einzelnen Reisen angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Da dies niemand garantieren kann, wir aber auch keine Abstriche bei der Qualität der Leistung machen möchten, kann es passieren, dass wir eine Reise absagen müssen – spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn. Die Absage erfolgt kostenfrei und ersatzlos.

Leitung und pädagogische Mitarbeiter

Alle unsere Reisen werden von geschulten, ehrenamtlichen Reiseleitern geführt. Bei Freizeiten für unter 16-Jährige wird normalerweise für jeweils 10 Teilnehmer ein pädagogischer Mitarbeiter eingesetzt. Sofern bei Drucklegung des Katalogs bereits bekannt, haben wir den Namen der Reiseleitung bei der jeweiligen Reiseausschreibung angegeben. Selbstverständlich können sich hierbei bis zum Reisebeginn noch Änderungen ergeben; d.h. dass ein(e) andere(r) Reiseleiter(in) zum Einsatz kommt.

Informationstreffen

Vor Ihrer Reise laden wir Sie zu einem Informationsabend ein.

Reisedokumente

Bitte überprüfen Sie die Gültigkeit Ihres Reisepasses hinsichtlich der Notwendigkeit eventueller Verlängerung. Der Reisepass muss noch mindestens 6 Monate über das Reiseende hinaus gültig sein. Jeder Reiseteilnehmer ist persönlich für die genaue Einhaltung von Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften verantwortlich.

Impfschutz

Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren, gegebenenfalls sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

Bildmaterial

Unser Katalog lebt von den gelungenen Bildern, die auf unseren Reisen und Freizeiten entstehen. Wir danken allen Personen, die wir in diesem Katalog abdrucken durften. Weiteres Bildmaterial wurde uns zur Verfügung gestellt u. a. von: fotolia.com, istockphoto.com, YoungstarTravel, Engelberg Tourismus, Hotel Trübsee, Hotel Henriette, Hotel St. Regis, Phoenix Seereisen, Tourismusverband Savognin, CUBE-Hotel Savognin, Tourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V., British Tourist Authority, Maison de la France, Comité Regional du Tourisme, Visitbritain.com, Maison de la grande Bretagne, Antiche Terme di Diana, amitour Rome, Helmut Gries Gummersbach, Jan Jepsen, Lissi Fischer, Fremdenverkehrsamt Hyères sowie von unseren Mitarbeitern.

Bitte beachten

Umweltbedingte Strandverschmutzung und schlechte Wasserqualität berechtigen nicht zur Minderung des Reisepreises. Wir machen darauf aufmerksam, dass in südlichen Ländern die Speisen oft nur halbwarm serviert werden und das Essen anders gewürzt ist.

Freigepäck

Bei Flügen sind – falls nicht anders angegeben – 20 kg Freigepäck pro Person zugelassen. Kinder unter 2 Jahren haben keinen Freigepäckanspruch. Bei Busreisen können wir nur einen Koffer mit max. 20 kg und leichtes Handgepäck zulassen. Bei einigen unserer Busreisen ist ein Hartschalenkoffer nicht zulässig, daher kann hier nur eine Reisetasche oder Koffer ohne Hartschale mitgenommen werden. Hierzu entnehmen Sie aber bitte weitere Informationen aus dem Infobrief zu der jeweiligen Freizeit.

Besondere Essenswünsche

z.B. bei Veganern, muß eventuell mit Zusatzkosten gerechnet werden, wenn bei der Speisenzubereitung ein gesonderter Aufwand erforderlich ist.

Zuschüsse

Für Teilnehmer unter 18 Jahren aus kinderreichen und/oder einkommensschwachen Familien können verschiedene Zuschüsse beantragt werden. Auskünfte und Beratung hierzu erhalten Sie von uns gerne telefonisch unter Tel.: 0711-820322-10

  • Staatliche Zuschüsse aus dem Landesjugendplan:

Für TeilnehmerInnen aus Baden-Württemberg (zwischen 6 und 18 Jahren) kann ein Zuschuss vom Land gewährt werden,  wenn das Familieneinkommen (brutto) und ohne Einrechnen des Kindergeldes unter bestimmten Grenzen liegt.

  • Zuschüsse mit der Stuttgarter Bonuscard

Für TeilnehmerInnen mit der Stuttgarter Bonuscard kann ein Zuschuss gewährt werden. Hierzu bitte ein Kopie der Bonuscard Stuttgart mit der Buchung einreichen.

  • Kommunen, Stadt- und Landkreise

Oft gibt es kommunale Zuschüsse für Freizeiten und Ferienfahrten. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das zuständige Jugendamt ihres Landkreises.

Achtung: Alle Zuschussgewährungen müssen rechtzeitig (spätestens 6 Wochen vor der Reise) beantragt werden.

Informationen zur Unterkunft

Selbstverpflegerhäuser

Diese Häuser haben meistens keinen Service. Die Reiseteilnehmer sind selbst für die Ordnung und Sauberkeit der Zimmer und des Hauses sowie für Tisch- und Spüldienste verantwortliche.

Häuser mit Service/Hotelbetrieb

Dies sind Häuser von einfachen Pensionen bis Luxushotels, die normalen Hotelservice bieten. (Ausnahme: bei Unterbringung in Appartements findet normalerweise während Ihres Aufenthaltes keine Reinigung und Handtuchwechsel statt).

Zimmerverteilung

Bei Freizeiten, die für unter 18-jährige ausgeschrieben sind, werden keine Doppelzimmer an “Pärchen” vergeben. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes für unter 18-jährige Teilnehmer.

Jugendgästehäuser

Dies sind Häuser, die Mehrbettzimmer haben mit einfacher, funktionaler Einrichtung sowie eingeschränkten Service bieten. Teilweise verfügen die Zimmer über Dusche/WC. Eigene Handtücher und Bettwäsche sind mitzubringen.

Buchungsinformationen

Schriftliche Reisebuchung und telefonische Reservierung

Für Ihre Reisebuchung benötigen wir das ausgefüllte Anmeldeformular im Prospekt auf der letzten Seite - per Post oder Fax, bzw. Ihre über das Buchungsformular im Internet gesandte E-Mail. Wir nehmen auch gerne telefonische Reservierungen entgegen. Diese gelten allerdings nur zwei Tage; danach muss uns Ihre schriftliche Anmeldung vorliegen. Ihre Reisebestätigung wird Ihnen dann umgehend zugesandt.

Bezahlung/ Reiseunterlagen

Sie erhalten nach Ihrer schriftlichen Anmeldung eine Rechnung und Ihre Reisebestätigung mit integriertem Sicherungsschein, der die zu leistende Zahlung absichert. Die geforderte Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen zu leisten.

Kontoanschrift

Evangelischer Reisedienst e.V., Schützenbühlstr. 81, 70435 Stuttgart, Volksbank Zuffenhausen (IBAN DE42600903000400025000). Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass wir keine Kontoabbuchungen vornehmen.

Ski- und Snowboardreisen

Gruppeneinteilung Skikurs

Gruppeneinteilung Ski-Kurse
Die Einteilung in die verschiedenen Kursklassen erfolgt vor Ort durch das ERD-Team. Wir behalten uns das Recht vor, Personen, die den jeweiligen Mindestvoraussetzungen nicht entsprechen, bei der örtlichen Skischule anzumelden (Sonderkosten).

Skikurs I > Einsteiger
Voraussetzung: Skifahranfänger – keine Erfahrung in Technik, alpinem Gelände, sowie alpinen Gefahren. Sportliche Motivation und vom Sporthändler eingestelltes Material sollte man mitbringen.
Schulungsziel: Spielerisches Vertraut machen mit dem Gerät durch Gehen, Steigen und Abfahren bis zum Kurvenfahren im einfachen alpinen Gelände. Liftfahren in einfachem Gelände.

Skikurs II > Fortgeschrittene
Voraussetzung: Beherrschen von Liftfahren, Kurvenfahren im einfachen alpinen Gelände.
Schulungsziel: Vermittlung von Spaß und Sicherheit durch paralleles Kurvenfahren im mittelschweren alpinen Gelände.

Skikurs III > Könner
Voraussetzung: Tempokontrolle im mittelschweren alpinen Gelände durch paralleles Kurvenfahren.
Schulungsziel: Geländeangepasstes und sicheres Fahren in schwierigem alpinem
Gelände: steile, weiche, harte und eisige Pisten. Befahren von kontrollierten Skirouten und einfachen Snowparks.

Skikurs IV > Experten
Voraussetzung: Sicheres Beherrschen aller alpinen Geländeformen.
Schulungsziel: Gezielte Verbesserung des persönlichen Fahrkönnens. Training in der Buckelpiste, auf harter Piste und im Tiefschnee mit verschiedenen Techniken. Befahren von Snowparks mit kleinen Kickern und Boxen

Gruppeneinteilung Snowboard-Kurse

Gruppeneinteilung Snowboard-Kurse
Die Einteilung in die verschiedenen Kursklassen erfolgt vor Ort durch das ERD-Team. Wir behalten uns das Recht vor, Personen, die den jeweiligen Mindestvoraussetzungen nicht entsprechen, bei der örtlichen Skischule anzumelden (Sonderkosten).

Snowboardkurs I > Einsteiger
Voraussetzung: Anfänger und Einsteiger; keine oder nur sehr geringe Erfahrung
Schulungsziel: erste gerutschte Kurven (Front- und Backside), Liftfahren (Schleppund Sessellift), sicheres Kurvenfahren im einfachen Gelände sowie erste kleine Pistentricks.

Snowboardkurs II > Fortgeschrittene
Voraussetzung: Liftfahren (Schlepp- und Sessellift), sicheres Kurvenfahren im einfachen Gelände.
Schulungsziel: Vermittlung von Spaß und Sicherheit. Verbesserung der Kurventechnik im einfachen und mittelsteilen Gelände. Fortgeschrittene Pistentricks und erste Sprünge.

Snowboardkurs III > Könner & Experten
Voraussetzung: Tempokontrolle, sicheres Kurvenfahren im mittelsteilen Gelände.
Schulungsziel: Verbesserung des persönlichen Fahrkönnens und geländeangepasstes Fahren. Sicheres Bewältigen von steilem und unebenen Gelände sowie Tiefschnee. Befahren von Snowparks mit kleinen Kickern und Boxen und Tricksen am Pistenrand.

Zwergerlkurs

Voraussetzung: Wenn Ihr Kind mindestens 4 Jahre alt ist, seine Skier schon selbst tragen kann und spielerisch Skifahren lernen möchte, ist der Zwergerlkurs bei ERD-Familienreisen genau das Richtige. Hier wird individuell auf Ihr Kind eingegangen, in kleinen Gruppen und von besonders geschulten und motivierten Skilehrern.

Alter

Bei Freizeiten, die für unter 16-jährige ausgeschrieben sind, besteht Ski- oder Snowboard-Kurspflicht.

Bei Freizeiten für über 16-jährige können sich die Reiseteilnehmer entscheiden, ob sie am Ski- oder Snowboardkurs teilnehmen möchten. Bitte unbedingt bei der Buchung angeben, ob eine Teilnahme am Kurs gewünscht ist, da wir je nach Anzahl der Anmeldungen die Ski- und Snowboardlehrer einteilen werden.

Skipass

Denken Sie bitte bei Ihrer Urlaubskalkulation an die Kosten für Lifte und Bergbahnen. Bei unseren Ausschreibungen haben wir – sofern die neuen Skipasstarife noch nicht bekannt waren – zur Orientierung die Preise der letzten Saison angegeben. Teilweise muss mit einer Erhöhung gerechnet werden. Wir legen den Einzeltarif zu Grunde. Mit der eventuellen Gruppenermäßigung wird der Skipass der Skilehrer finanziert. Bei Schneemangel erfolgt bei vielen Bergbahnen keine Rückerstattung.

Schneeverhältnisse

Aus Umwelt- und auch aus Gesundheitsaspekten werden wir bei extremem Schneemangel auf das Ski- u. Snowboardfahren verzichten und entsprechende Alternativprogramme anbieten.

Helm

Wir empfehlen allen unseren Teilnehmern aus Sicherheitsgründen beim alpinen Wintersport einen Helm zu tragen.

Kurse für Erwachsene und Skibetreuung für Eltern

Ski- und Snowboardkurse werden bei Reisen für über 18-jährige erst ab einer Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen je Kurs durchgeführt. Für die bei Familienreisen ausgeschriebene Skibetreuung für Eltern (keine Anfänger) gilt ebenfalls eine Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen. Die Kurse finden halbtags statt.

Versicherungen

RundumSorglos-Paket

RundumSorglos-Pakete
Wir bieten folgende RundumSorglos-Pakete (mit 20% Selbstbehalt) an:

RundumSorglos-Pakete für Busreisen ab € 20,-/Einzelpersonen bzw. ab € 42,-/Familien*
beinhaltet folgende Leistungen:
• Reiserücktritts-Versicherung (RRV)
• Reiseabbruch-Versicherung (RAB)
• Reisekranken-Versicherung mit medizinischer Notfallhilfe
• RundumSorglos-Service
• Reisegepäck-Versicherung
• Verspätungs-Schutz

RundumSorglos-Pakete für Familien* ab € 53,-
beinhaltet folgende Leistungen:
• Reiserücktritts-Versicherung (RRV)
• Reiseabbruch-Versicherung (RAB)
• Reisekranken-Versicherung mit medizinischer Notfallhilfe
• RundumSorglos-Service
• Reisegepäck-Versicherung
• Verspätungs-Schutz

RundumSorglos-Pakete für Einzelpersonen ab € 49,-
beinhaltet folgende Leistungen:
• Reiserücktritts-Versicherung (RRV)
• Reiseabbruch-Versicherung (RAB)
• Reisekranken-Versicherung mit medizinischer Notfallhilfe
• RundumSorglos-Service
• Reisegepäck-Versicherung
• Verspätungs-Schutz

RundumSorglos-Pakete für Einzelpersonen ab € 49,-
beinhaltet folgende Leistungen:
• Reiserücktritts-Versicherung (RRV)
• Reiseabbruch-Versicherung (RAB)
• Reisekranken-Versicherung mit medizinischer Notfallhilfe
• RundumSorglos-Service
• Reisegepäck-Versicherung
• Verspätungs-Schutz

Ergänzungs-Schutz Covid 19: (nur in Verbindung mit einem o.g. Paket buchbar)
• Erkrankung und Tod aufgrund Covid-19
• Quarantäne*
• Mit dem Ergänzungs-Schutz besteht für die versicherten Ereignisse der Hauptversicherung (z. B. Reiserücktritt inkl. Reiseabbruch und RundumSorglos-Schutz) Versicherungsschutz trotz bestehender Reisewarnung des Auswärtigen Amtes aufgrund von Covid-19. Die Reisewarnung selbst ist kein Rücktrittsgrund.

NEU! Absicherung von Quarantäne:
a) persönliche und individuell angeordnete Quarantänemaßnahmen, wenn ein Ansteckungsverdacht mit Covid-19 besteht.
b) Verweigerung der Beförderung, z. B. Airline verweigert Flug aufgrund erhöhter Temperatur.
c) Verweigerung der Einreise, z. B. Grenzbeamter verweigert Einreise aufgrund erhöhter Temperatur.
d) Reise kann nicht wie geplant beendet werden, weil Versicherter oder eine mitreisende Risikoperson von einer Quarantäne betroffen sind, Erstattung zusätzlicher Unterkunftskosten bis € 1.000,– pro Person.

Abschlussfrist für Ergänzungs-Schutz Covid 19:
Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der
nächsten drei Werktage, möglich.

Nähere Informationen telefonisch unter: 0711/82 03 22-10 oder per E-Mail: info@erd.de

* Maximal zwei Erwachsene und mindestens ein mitreisendes Kind, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis. Volljährige
Kinder sind mitversichert, solange sie sich in der Ausbildung befinden. Reisepreis ist der Gesamtreisepreis der Familie.

Anreise

Busanreise

Unsere Busreisen führen wir mit ausgesuchten Busunternehmen durch. Es gilt ein Rauchverbot im Fahrgastraum. Mit Ihrer Reiseanmeldung erklären Sie sich damit einverstanden.

Flugreise

Die Anreise erfolgt mit Charter- oder Linienmaschinen in der Touristenklasse (Economy-Class) – vorbehaltlich Änderungen der Fluggesellschaften und Streckenführung. Definitive Flugzeiten standen bei Drucklegung des Kataloges noch nicht fest. Sie können generell nicht damit rechnen, dass Ihr Abflug zum Reiseort morgens stattfindet. Der Abflug kann auch in den Nachmittags- oder Abendstunden beginnen. Umgekehrt können Sie ebenfalls nicht damit rechnen, dass der Rückflug erst nachmittags oder abends stattfindet. Auch hier ist es möglich, dass der Abflug schon früh morgens erfolgt. Beides liegt an den Plänen der Fluggesellschaften, die sich ständig ändern und bei Drucklegung des Prospektes, manchmal sogar bei der Buchung Ihrer Reise, noch nicht abschließend feststehen. Direktflüge bedeuten lediglich, dass ein Umsteigen nicht erforderlich ist. Zwischenlandungen sind jedoch möglich. Wenn sich aus dem Prospekt und Ihrer Buchung kein Direktflug ergibt, so erfolgen in aller Regel Zwischenlandungen mit hierdurch bedingten, international üblichen und vorgeschriebenen Warte- und Eincheckzeiten. Es kann, je nach Flugplänen der jeweiligen Saison, auch vorkommen, dass Sie über einen sogenannten „Zubringerflug“ Ihren „Hauptflug“ erreichen. Bei allen Flügen, insbesondere bei Flügen mit Zwischenlandung und Umsteigen, muss mit Problemen gerechnet werden, die durch schlechte Witterung, Streiks und Enge im Luftverkehr bedingt sind. Hier kann es vorkommen, dass ein Anschlussflugzeug versäumt wird und sich hieraus längere Wartezeiten ergeben, ggfs. auch die Notwendigkeit einer Zwischenübernachtung. Aufgrund der zunehmenden Dichte im Flugverkehr und der damit verbundenen Behinderungen muss teilweise mit erheblichen Verspätungen (von 4 bis 5 Stunden) gerechnet werden. Generell sind An- und Abreisetage strapaziös und daher nicht als Urlaubstage mit Erholungswert zu betrachten.

Über den ERD

Als gemeinnütziger Verein ist es unser Ziel, unseren Reiseteilnehmer/innen Erlebnisse zu bieten, an die man sich noch über Jahre erinnert.

Zwischenmenschlichkeit und der soziale Austausch stehen für uns dabei im Mittelpunkt.

Kontakt

ERD e.V.
Schützenbühlstraße 81
70435 Stuttgart

0711 - 82 03 22-10

0711 - 82 03 22-22

Soziale Medien

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